Allgemeine Geschäftsbedingungen der Umzugsspedition „ONE Umzug Spedition“ nachfolgend Frachtführer genannt
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen
Lagerung sowie Verpackungsarbeiten.
Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Informationspflichten des Absenders sowie Fahrzeuggestellung
Der Absender unterrichtet den Frachtführer rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages bedeutende Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sie einzuhaltende Termine sowohl technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.
Sämtliche Nebenabsprachen zum Umzugsvertrag bedürfen der schriftlichen Form.
Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird dem Frachtführer unverpackt übergeben.
Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die
Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor Ende des Transportes dem Frachtführer angezeigt wird.
Erhöhung der Vergütung durch Zusatzleistungen
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung vorausgesetzten Angaben des Absenders ab, so ist der Frachtführer berechtigt, die vereinbarte Vergütung nach Feststellung wie folgend aufgeführt zu erhöhen.
Leistung ->Vergütung
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Umzuges erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzuges erfüllt sein müssen. Hierzu gehören insbesondere nicht mit dem Umzugsunternehmen vereinbarte Montagearbeiten sowie Packarbeiten.
Der Kunde übernimmt die rechtzeitige Klärung der Zufahrt auf allen Neben- und Zufahrtstrassen als auch die Ab- und Zugangswege frei von Eis und Schnee zu halten. Das Umzugsunternehmen wird keine Streu- oder Räumdienste durchführen oder beauftragen. Wir behalten uns vor, den Umzug bei eintreffendem Fall kostenpflichtig an zu halten oder zu verschieben. Verzögerungen werden wie beschrieben unter Zusatzleistungen berechnet.
Zahlung
Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, in Bar zu entrichten. Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Entladung, bei Auslandsumzügen spätestens nach Beladung des Umzugsgutes.
Bei Kostenübernahmen von Dritten, wie zum Beispiel Arbeitgeber, ist eine Kostenübernahmebescheinigung in voller Höhe mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn dem Spediteur vorzulegen. Ein eventueller Rückbehalt des Umzugsendgeldes oder auch nur Teilen hieraus ist nicht zulässig und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Verzug, Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens nach Zugang der Rechnung binnen 5 Werktagen. Geltungsbereich hierfür ist jedoch ausschließlich strittiges Entgelt für Mehraufwendungen, sofern der Verzug nicht per Gesetz bereits vorab eingetreten ist. Der Frachtführer darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Entfällt dieser, so tritt an diese Stelle der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Ersatzleitzins.
Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligem, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Stornierung
Kündigt der Absender einen Umzugsvertrag vor dessen Durchführung oder verhindert die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, so wird eine Entsprechende Ausfallfracht fällig.
Bei Kündigungen / Terminverschiebungen, die nicht mehr als drei Werktage vor dem geplanten
Umzugstermin erfolgen, berechnen wir 80% des vereinbarten Umzugsendgeldes.
Bei früheren Kündigungen/Terminverschiebungen berechnen wir mindestens 33,33% des vereinbarten Umzugsendgeldes.
Grundlage hierfür ergibt sich aus §415 HGB “Fautfracht“
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Frachtführers wird auf 620,00 € je transportiertem Kubikmeter Umzugsgut beschränkt. Der Absender kann eine weiterführende Haftung vereinbaren. In diesem Fall vermittelt der Frachtführer eine gesonderte Versicherung für den Umzug, sofern der Absender dies wünscht. Hierdurch entstehende Versicherungsprämien werden dem Absender belastet. §451 HGB.
Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
Stunden nach Ablieferung schriftlich angezeigt wurde.
Pfandrecht
Der Frachtführer hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht oder nur in Teilen geleistet wurde.
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Frachtführers vereinbart.
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der Unwirksamkeit diesbezüglich Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlichen gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
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