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Unsere AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Umzugsspedition „ONE Umzug Spedition“ nachfolgend Frachtführer genannt

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen

Lagerung sowie Verpackungsarbeiten.

Anwendbares Recht

Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

Informationspflichten des Absenders sowie Fahrzeuggestellung

Der Absender unterrichtet den Frachtführer rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages bedeutende Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sie einzuhaltende Termine sowohl technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.

Sämtliche Nebenabsprachen zum Umzugsvertrag bedürfen der schriftlichen Form.

Übergabe des Gutes

Das Transportgut wird dem Frachtführer unverpackt übergeben.

Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die

Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor Ende des Transportes dem Frachtführer angezeigt wird.

  • 451 HGB.

Erhöhung der Vergütung durch Zusatzleistungen

Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung vorausgesetzten Angaben des Absenders ab, so ist der Frachtführer berechtigt, die vereinbarte Vergütung nach Feststellung wie folgend aufgeführt zu erhöhen.

Leistung ->Vergütung

  • Je 10 Meter zusätzlicher Laufweg -> 25,00 EUR
  • Je zusätzliche Etage am Einzugs -oder Auszugsort -> 50,00 EUR
  • 1 Karton zusätzlich ein- oder auszupacken -> 4,50 EUR
  • De- oder Montage Bett -> 25,00 EUR
  • De- oder Montage Schrank je Tür -> 18,00 EUR
  • Demontage Küche je lfd. Meter -> 110,00 EUR
  • Montage Küchenschränke ohne Material je lfd. Meter -> 155,00 EUR
  • Je zusätzlichem Kubikmeter Umzugsvolumen -> 38,00 EUR
  • Entrümpelung- / Entsorgung je Kubikmeter zzgl. Kubikmeter Volumen -> 55,00 EUR
  • Verzögerungen durch den Kunden je angefangene Stunde max. 8 Stunden -> 125,00 EUR

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Umzuges erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzuges erfüllt sein müssen. Hierzu gehören insbesondere nicht mit dem Umzugsunternehmen vereinbarte Montagearbeiten sowie Packarbeiten.

Der Kunde übernimmt die rechtzeitige Klärung der Zufahrt auf allen Neben- und Zufahrtstrassen als auch die Ab- und Zugangswege frei von Eis und Schnee zu halten. Das Umzugsunternehmen wird keine Streu- oder Räumdienste durchführen oder beauftragen. Wir behalten uns vor, den Umzug bei eintreffendem Fall kostenpflichtig an zu halten oder zu verschieben. Verzögerungen werden wie beschrieben unter Zusatzleistungen berechnet.

Zahlung

Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, in Bar zu entrichten. Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Entladung, bei Auslandsumzügen spätestens nach Beladung des Umzugsgutes.

Bei Kostenübernahmen von Dritten, wie zum Beispiel Arbeitgeber, ist eine Kostenübernahmebescheinigung in voller Höhe mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn dem Spediteur vorzulegen. Ein eventueller Rückbehalt des Umzugsendgeldes oder auch nur Teilen hieraus ist nicht zulässig und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Verzug, Aufrechnung

Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens nach Zugang der Rechnung binnen 5 Werktagen. Geltungsbereich hierfür ist jedoch ausschließlich strittiges Entgelt für Mehraufwendungen, sofern der Verzug nicht per Gesetz bereits vorab eingetreten ist. Der Frachtführer darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Entfällt dieser, so tritt an diese Stelle der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Ersatzleitzins.

Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligem, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

Stornierung

Kündigt der Absender einen Umzugsvertrag vor dessen Durchführung oder verhindert die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, so wird eine Entsprechende Ausfallfracht fällig.

Bei Kündigungen / Terminverschiebungen, die nicht mehr als drei Werktage vor dem geplanten

Umzugstermin erfolgen, berechnen wir 80% des vereinbarten Umzugsendgeldes.

Bei früheren Kündigungen/Terminverschiebungen berechnen wir mindestens 33,33% des vereinbarten Umzugsendgeldes.

Grundlage hierfür ergibt sich aus §415 HGB “Fautfracht“

Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Frachtführers wird auf 620,00 € je transportiertem Kubikmeter Umzugsgut beschränkt. Der Absender kann eine weiterführende Haftung vereinbaren. In diesem Fall vermittelt der Frachtführer eine gesonderte Versicherung für den Umzug, sofern der Absender dies wünscht. Hierdurch entstehende Versicherungsprämien werden dem Absender belastet. §451 HGB.

Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:

  • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden sowie Kunstgegenstände deren Wert vor Verladung nicht durch den Absender bekannt gegeben wurden um hierfür eine gesonderte Versicherung abzuschließ
  • Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
  • Behandeln, Beladen, Verladen durch den Absender
  • Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größen und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entsprich, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr eine Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden ha
  • Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
  • Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der Zufolge es besonders leicht zu Schäden insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleide

Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,

  • Wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens binnen 12

Stunden nach Ablieferung schriftlich angezeigt wurde.

  • Wenn Gegenstände aus Glas, Keramik, o.ä. vom Kunden selbst eingepackt und ausgepackt werd
  • Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war, verdeckter Schaden, und dem Frachtführer nicht innerhalb 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt wurd
  • 451 f HGB

Pfandrecht

Der Frachtführer hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht oder nur in Teilen geleistet wurde.

Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Frachtführers vereinbart.

Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der Unwirksamkeit diesbezüglich Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlichen gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

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